- Wir haben die Pflicht, zu uns kommende tatsächlich Asylberechtigte und Flüchtlinge nach der Genfer Konvention temporär bei uns aufzunehmen. Wir haben nicht die Pflicht, alle Asyl- oder Zufluchtssuchenden der Welt bei uns aufzunehmen.
- Die europäische Asyl-/Einwanderungs- und Grenzschutzpolitik soll sich am australischen Vorbild orientieren: Flüchtlingsschiffe sind abzufangen und zurückzugeleiten. Sind die Schiffe nicht seetauglich, sind die Flüchtlinge notfalls auf seetauglichen kleinen Schiffen umzuschiffen und auf diesen zurück zu schicken. Diese Schiffe müssen mit einer elektronischen Sperre versehen sein, in Richtung EU zu fahren. Technisch ist das nicht schwierig und niemand muß mehr im Mittelmeer ertrinken. Die klare Botschaft lautet: “YOU WILL NOT MAKE EUROPE HOME”.
- Innerhalb Europas werden Grenzkontrollen wieder zugelassen und von Deutschland auch regelhaft wieder eingeführt. Alles andere führt das System ad absurdum und bietet Fehlanreize, weil es de facto die Möglichkeit bietet, Rosinenpickerei zu betreiben: Also konkret den Asylantrag dort zu stellen, wo es beliebt. Das ist nicht Sinn von Asyl. Als Nebeneffekt wird auch die sonstige Grenzkriminalität eingedämmt.
- Von ausgelagerten Asylzentren in Nordafrika – oder gar noch weiter südlich – halte ich nichts. Schon die praktische Umsetzung würde Probleme bereiten:
- Wer schützt die Mitarbeiter vor ungeduldigen oder abgelehnten Bewerbern?
- Wie soll in diesen Asylzentren die gerichtliche Überprüfung von Einsprüchen gegen Bescheide erfolgen?
- Wie soll verhindert werden, daß die Abgelehnten nicht trotzdem zeitverzögert den Weg über das Mittelmeer antreten?
- Die – relativ gesehen – wenigen Asylbewerber können wir problemlos und sicherer als sonstwo in der Welt bei uns in Deutschland aufnehmen. Notwendig sind dabei einige Eckpunkte:
- Schnelle Verfahren, ausreichende Personaldecke, etc. Die Niederlanden bearbeiten Asylverfahren innerhalb weniger Tage.
- Kein Asyl für Personen, die aus sicheren Drittländern einreisen.
- Konsequentes Einfordern der Mitwirkungspflichten.
- Konsequente Abschiebung endgültig abgelehnter Bewerber.
- Selbstverständlich (!) Residenzpflicht für Asylbewerber und Asylanten. Wir gewähren aus tiefster Überzeugung Schutz und Hilfe, veranstalten aber kein Wunschkonzert.
- Auch gezielte Gesetzesverschärfungen sind nötig, um den Mißbrauch des Gastrechts einzudämmen und damit die Akzeptanz für Asylanten und anerkannte Flüchtlinge zu erhöhen: Das Aufenthaltsrecht wird nach rechtskräftiger Verurteilung für Straftaten (jenseits einer gewissen Bagatellgrenze) als Regelfall verwirkt.
Diese Thesen werden von einer Gruppe auf dem nächsten Bundeskongress der Jungen Alternative für Deutschland eingebracht. Einzelne Thesen sind bereits heute beschlossene Programmpunkte: Das Programm “NO WAY” ist – abstrakt – bereits beschlossen, ebenso die Forderung nach dem Austritt Deutschlands aus dem Schengen-Abkommen. An anderen Stellen geht es primär darum, bestehende Rechtslagen auch umzusetzen. Insofern unsere europäischen Nachbarn dazu nicht in der Lage sind, muß Deutschland adäquate Maßnahmen ergreifen.
Zuerst gilt es aber, den Zustrom der in weit überwiegender Zahl Nichtberechtigter nach Asylgesetz oder Genfer Flüchtlingskonvention bereits an der unkontrollierten Einreise nach Europa und Deutschland zu hindern.
Grundlage ist dabei die Überzeugung, daß das Asylrecht nicht als Ersatz für eine streng gesteuerte Einwanderung nach klaren Grundsätzen vor dem Hintergrund des Gesamtnutzens für Deutschland dienen kann.