PRESSEMITTEILUNG 3/18
Kaltenkirchen, 02.11.2018
„Landgerichtsbeschluss führt zu Narrenfreiheit für Stadtvertreter“
Der AfD-Kreisverband Segeberg forderte von den Fraktionen in der Kaltenkirchener Stadtvertretung die Abgabe von Unterlassungserklärungen. Gegenstand war eine Falschbehauptung der Fraktionen im Rahmen eines Punktes einer „gemeinsamen Stellungnahme“, die diese Fraktionen am 28. August 2018 abgegeben hatten. Gegen die CDU-Fraktion und die Fraktion Pro-Kaki beantragte die AfD daraufhin einstweilige Verfügungen vor dem Amtsgericht Norderstedt, welches dann an das Landgericht Kiel verwiesen hatte.
Das Landgericht Kiel hat nun beschlossen, dass der Klageweg vor dem Landgericht nicht eröffnet ist, sondern die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig ist. Auf diesen Beschluss hin hat der AfD-Kreisvorstand die Anträge zurückgenommen.
Julian Flak, Kreissprecher und Mitglied im Vorstand der AfD Kaltenkirchen, erklärt dazu:
„Wir halten den Beschluss des Landgerichts Kiel für grundfalsch. Er führt zu einer Rechtsschutzlücke: Gegen allgemeine diffamierende Äußerungen von Stadtvertretern und Fraktionen auch außerhalb ihres gremienbezogenen Kerngebiets kann demnach nicht direkt vor Zivilgerichten vorgegangen werden. Ein Vorgehen vor dem Verwaltungsgericht würde sich gegen die Stadt Kaltenkirchen als Rechtsträger richten müssen – die ihrerseits den Fraktionen gegenüber nicht weisungsbefugt ist. Stadtvertreter genießen vor dem Landgericht Kiel offenbar Narrenfreiheit. Dieser Beschluss führt den Rechtsstaat ad absurdum.“
Kontakt:
Julian Flak, Kreissprecher, julian.flak@afd.de